Worum geht es bei Psychotherapie?

Als Psychologischer Psychotherapeut (VT) behandle ich Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen jeglicher Art, sofern keine akute Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist.

Eine ambulante Psychotherapie setzt außerdem voraus, dass Sie in der Lage sind, Behandlungstermine regelmäßig wahrzunehmen und zwischen den Terminen selbstständig an Ihren Behandlungszielen zu arbeiten. Meine Angebote richten sich in erster Linie an Patienten aus dem Raum Eckernförde, Kiel, Rendsburg und Schleswig.

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Psychotherapie

Methoden

Als Verhaltenstherapeut arbeite ich mit den Methoden der Kognitiven Verhaltenstherapie. Dazu gehören etwa die Vereinbarung von Behandlungszielen, Selbstbeobachtungs-
techniken, aber auch die Überprüfung von Denk- und Wahrnehmungsmustern oder die Behandlung von Ängsten im Rahmen von Expositionsübungen.

Neben den verhaltenstherapeutischen Behandlungstechniken wende ich auch gerne Methoden aus dem Spektrum der systemisch-lösungsorientierten Kurzzeittherapie an.

Eine Behandlungsstunde dauert in der Regel 50 Minuten.

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Erstkontakt

Um einen Termin für einen Erstkontakt zu vereinbaren, kontaktieren Sie mich am besten per Email. Ich werde mich dann umgehend bei Ihnen melden. Sollten Sie keinen Zugang zum Internet haben, können Sie mich auch gerne anrufen.

Ich biete Ihnen dann einen Ersttermin an, auf den in der Regel vier weitere probatorische Sitzungen folgen. Diese dienen dazu, dass Sie überprüfen können, ob Ihnen das Behandlungsangebot hilfreich erscheint. Darüber hinaus prüfe ich im Verlauf dieser Sitzungen, ob die Indikation für eine ambulante Psychotherapie besteht und erhebe die für eine effektive Behandlung notwendigen Informationen. Natürlich stelle ich auch eine Diagnose, aus der sich das weitere therapeutische Vorgehen ableitet.

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Kosten

Die Kosten für die Behandlung werden sowohl von den gesetzlichen als auch den privaten Krankenkassen oder Beihilfestellen übernommen. Dazu muss nach den fünf probatorischen Sitzungen ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenversicherung oder Beihilfestelle gestellt werden.

Im Verlauf der probatorischen Sitzungen muss eine Stellungnahme Ihres behandelnden Arztes eingeholt werden (Konsiliarbericht). Alle erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von mir.